Sie möchten Ihre derzeitige Heizanlage durch eine nachhaltige Wärmepumpe ersetzen? Neu sind ab 1. Jänner 2024 technologiespezifische Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser. Die Förderhöhe ergibt sich abhängig von der jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze des geplanten klimafreundlichen Heizsystems.
Holen Sie sich jetzt 15.000 Euro bis 18.000 Euro nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Ersatz von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe wie Öl- oder Gaskessel bzw. Gastherme durch nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpe und Pellets. Bei uns können Sie die passende Förderung beantragen. Die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ wird auch in dem Jahr 2024 fortgesetzt und im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive neu aufgelegt. Jedoch müssen alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sein/werden um die Förderung nach der Einreichung und Prüfung zu erhalten.
Zukünftig wird es grundsätzlich nicht mehr empfohlen mit Kohle, Öl und Gas zu heizen, da von Bund und Ländern ein Verbot ab 2036 für Kohle- und Gasheizung und ab 2041 für Erdgas-Heizung beschlossen wurde. Aus dem Grund ist ein Förderansuchen für Wärmepumpen, ob für den Neubau oder Sanierung sehr zu empfehlen.
Mehr Informationen über die Förderung ,,Raus aus Öl und Gas“ unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus