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Förderungen

GEMEINSAM ZUR FÖRDERUNG

Ihr Weg zur Förderung 2026 & 2027 einfach und planbar

Der Bund hat die Sanierungsoffensive im Herbst 2026 neu aufgelegt: Der Tausch einer fossilen Heizung wird wieder gefördert. Wir begleiten Sie beim Heizungstausch und beim Einreichen der Förderung. Nach der Registrierung muss der Antrag spätestens nach 9 Monaten gestellt werden, bis dahin muss die Maßnahme umgesetzt und abgerechnet sein.

Nah- oder Fernwärme

Bis zu 4.000 Euro. Hat Vorrang, wenn ein Anschluss möglich ist.

Wärmepumpe

Bis zu 5.000 Euro, wenn ein Fernwärmeanschluss nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Holzzentralheizung

Bis zu 6.000 Euro für Pellets, Hackgut und Stückholz, wenn kein Fernwärmeanschluss möglich ist.

Zuschläge

Plus 2.500 Euro für eine thermische Solaranlage, plus 5.000 Euro für Tiefenbohrung oder Brunnen (nur mit Sole- oder Wasser-Wärmepumpe).

SANIERUNGSOFFENSIVE 2026

Förderung auf einen Blick

Der Bund fördert 2026 wieder den Tausch fossiler Heizungen. Die Mittel sind begrenzt, die Aktion läuft längstens bis 31.12.2026.

Was genau wird gefördert?

  • Austausch einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Elektrospeicherofen) für Privatpersonen im Ein- oder Zweifamilienhaus und Reihenhaus
  • Vorrang hat Nah- oder Fernwärme. Geht das nicht, wird eine Wärmepumpe oder Holzheizung gefördert.
  • Kein Hauptwohnsitz nötig, keine Einkommensprüfung, kein Mindestalter der Heizung
  • Die Neuauflage 2026 gilt nur für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser. Für mehrgeschossigen Wohnbau ist die Aktion 2026 beendet, mehr dazu im Ausblick 2027.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss als Pauschale
  • Nah- oder Fernwärme bis 4.000 Euro, Wärmepumpe bis 5.000 Euro, Holzzentralheizung bis 6.000 Euro
  • Zuschlag für eine neue thermische Solaranlage (ab 6 m², gleichzeitig mit der Heizung) plus 2.500 Euro, für eine neue Tiefenbohrung oder einen neuen Brunnen (nur bei Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe) plus 5.000 Euro
  • Bei manchen Geräten 20 Prozent weniger. Alle Kriterien im Informationsblatt.

Das klären wir vorab mit Ihnen

  • Die neue Heizung muss die technischen Bedingungen erfüllen (zum Beispiel bei Wärmepumpen höchstens 55 °C Vorlauftemperatur)
  • Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist
  • Einbau nur durch einen Fachbetrieb, Eigenleistungen sind ausgeschlossen
  • Förderfähig sind Material, Montage, Planung und die Entsorgung der Altanlage, ein Öltank wird entsorgt oder verplombt
  • Für die Registrierung braucht es ein Energieberatungsprotokoll, die Beratung geht auch telefonisch oder digital
  • Pro Standort wird nur eine Heizung gefördert, eine Kombination mit Landesförderungen ist möglich

ABLAUF DER FÖRDERUNG

So läuft die Förderung ab

In fünf klaren Schritten von der Energieberatung über die Online Registrierung bis zur Auszahlung. Wir begleiten Sie dabei und stimmen alle Punkte gemeinsam mit Ihnen ab, damit Antrag, Unterlagen und Umsetzung sauber zusammenpassen.
Die Umsetzung ist innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung vorgesehen.

1

Energieberatung

Energieberatungsprotokoll bei einer anerkannten Stelle einholen, es ist für die Registrierung erforderlich.

 

2

Registrierung

Wir begleiten Sie bei der Online Registrierung, damit Fördermittel reserviert werden. Identitätsprüfung mit ID Austria oder Ausweiskopie.

 
3

Umsetzung

Wir planen mit Ihnen die passende Heizungslösung und setzen den Heizungstausch fachgerecht um.

4

Einreichung

Wir unterstützen bei der Antragstellung: Das Endabrechnungsformular (ausgefüllt und unterschrieben) und alle Schlussrechnungen werden online hochgeladen.

 

5

Auszahlung

Nach Prüfung durch die KPC und Genehmigung des Ministeriums wird der Zuschuss ausbezahlt. Wir bleiben bis zur Auszahlung an Ihrer Seite, Unterlagen bitte aufbewahren.

 

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt auf www.sanierungsoffensive.gv.at

WICHTIGE HINWEISE ZUR FÖRDERUNG

Das sollten Sie für die Förderung beachten

Damit die Förderung reibungslos abgewickelt werden kann, finden Sie hier die wichtigsten Hinweise übersichtlich zusammengefasst. So wissen Sie genau, was wann benötigt wird und wobei wir Sie unterstützen.

Förderfähigkeit & wichtige Termine

Die Förderung gilt für Projekte mit Leistungen ab dem 07. Oktober 2026.
Registrierung und Antragstellung sind ab 02. November 2026 möglich, bis das Budget aufgebraucht ist, spätestens bis 31. Dezember 2026.
Der Antrag muss spätestens 9 Monate nach der Registrierung gestellt werden.
Wir unterstützen Sie dabei, alles zum richtigen Zeitpunkt einzureichen.

Wichtige Schritte im Überblick

  • Vor der Registrierung

    Energieberatungsprotokoll bei einer anerkannten Stelle einholen. Projektdaten bereithalten: Haus, bestehende Heizung, geplante neue Heizung und Kontaktdaten. Projekt rechtzeitig registrieren, damit Fördermittel reserviert werden.

  • Umsetzung

    Wir planen gemeinsam mit Ihnen die passende Heizungslösung. Montage, Heizungs­tausch, Demontage und Entsorgung der Altanlage erfolgen durch uns fachgerecht.

  • Nach Abschluss der Arbeiten

    Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und von ihr bezahlt sein. Endabrechnungsformular ausfüllen und unterschreiben, alle Schlussrechnungen online hochladen. Unterlagen für mögliche Nachprüfungen aufbewahren.

Anerkannte Energieberatungsstellen (Wien und NÖ)

Wien Energie: Energieberatung

AUSBLICK 2027

Die Förderung geht 2027 weiter

Die Sanierungsoffensive wird 2027 fortgeführt, für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und auch für den mehrgeschossigen Wohnbau. Das Verfahren ist aber anders als 2026. Zuerst die Eckdaten für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser (Informationsblatt), darunter die für den mehrgeschossigen Wohnbau. Wer 2027 tauschen möchte, sollte vor dem Auftrag mit uns sprechen.

Start am 04.01.2027

Anträge sind möglich, bis das Budget aufgebraucht ist, längstens bis 31.12.2027.

Antrag vor Baubeginn

Eine Registrierung gibt es nicht. Gefördert werden nur Leistungen ab Antragstellung.

9 Monate Zeit

Nach der Genehmigung bleiben 9 Monate für die Umsetzung und die Endabrechnung.

Gleiche Beträge

Fernwärme bis 4.000, Wärmepumpe bis 5.000 und Holz bis 6.000 Euro. Bedingungen können bis zum Start noch angepasst werden.

AUCH FÜR MEHRFAMILIENHÄUSER

Mehrgeschossiger Wohnbau ab 2027

Ab 04.01.2027 wird der Kesseltausch auch im mehrgeschossigen Wohnbau (ab drei Wohneinheiten) und bei Reihenhausanlagen gefördert, für das ganze Gebäude und für den Anschluss einer Einzelwohnung. Die Aktion 2026 für diese Gebäude ist beendet.

Die Beträge hängen von der Anlagenleistung ab: Bis 50 kW bis zu 4.000 Euro (Fernwärme), 5.000 Euro (Wärmepumpe) und 6.000 Euro (Holz), für jedes weitere kW kommen 100 Euro dazu (bei Holz ab 100 kW 120 Euro). Die Zentralisierung des Heizsystems wird mit 2.000 Euro je angeschlossener Wohneinheit gefördert. Insgesamt ist die Förderung mit 30 Prozent der Kosten begrenzt. Alle Details im Informationsblatt.

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FÖRDERUNG „Kesseltausch 2026 für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser“

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